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Einkommensteuer | erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 3 EStG
Für die Anwendung der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG bedarf es keiner Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde, wenn der Stpfl. ausschließlich inländische Einkünfte erzielt hat (, rkr., EFG 2005, S. 1706). • Hinweis: Der Kl. lebte in den Streitjahren zusammen mit seiner Ehefrau in Portugal und erzielte in Deutschland Einkünfte aus VuV. Nach eigenen Angaben erzielte er keine weiteren Einkünfte, weder in Deutschland noch in Portugal. Das FA lehnte den Antrag auf erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG ab, weil die Bescheinigung des portugiesischen FA nach Vordruck EU/EWR gem. (IV B 4 - S 2303 - 266/96, BStBl I 1996, S. 1506) nicht vorgelegt worden war. Das FG gab dem Kl. Recht. Zwar sei die Bes...