Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schätzung der privaten Pkw-Nutzung
Eine allgemeine, auf der Lebenserfahrung beruhende Regel-Vermutung dafür, dass bei einem Einzelunternehmen Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden, besteht nicht (gegen BStBl 2000 I S. 819). Bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten für die Umsatzsteuer kommt die 1 %-Regel grundsätzlich nicht zur Anwendung. Hält ein Einzelunternehmer mehrere, ausschließlich von ihm genutzte Kfz im Unternehmensvermögen, so ist – soweit der Unternehmer nicht das Gegenteil nachweist – davon auszugehen, dass alle Kfz auch privat genutzt werden.