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Nachweis der Zahlung einer Stammkapitaleinlage
Auch noch nach vielen Jahren muss der Gesellschafter einer GmbH nachweisen können, dass er seiner Einlageverpflichtung nachgekommen ist. Der Ausweis im Jahresabschluss ist jedoch hierfür nicht geeignet (vgl. hierzu auch ausführlich Weyand in BBK 24/2005 F. 12 S. 6811).