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Mehrfache Gewährung des Abfindungsfreibetrags
Wird ein bestehender Arbeitsvertrag durch Übertragung von Aufgaben für weitere mit dem Stammarbeitgeber über einen Unternehmensverbund verflochtene Gesellschaften lediglich dahingehend modifiziert, dass der Arbeitnehmer weiterhin innerhalb eines als Einheit zu wertenden Arbeitsverhältnisses tätig bleibt, kann bei dessen Beendigung der Abfindungsfreibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG nicht mehrfach gewährt werden kann.