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Steuerabzug bei an ausländisches Kunstmuseum gezahlter Vergütung
Die Zuordnung der Einkunftsarten gem. § 49 Abs. 1 EStG unter dem Gesichtspunkt der Gewinnerzielungsabsicht erfolgt bei unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen nach gleichen Maßstäben. Die Gewinnerzielungsabsicht ist nicht nur nach inländischen Gegebenheiten zu prüfen.S. 6