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Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung aufwändig ausgestatteter Wohnung
Für die Vermietung von aufwändig gestalteten oder ausgestatteten Wohnungen ergibt sich unter Berücksichtigung des (BStBl 2005 II S. 386) Folgendes: Ist die verbilligte Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen, so ist die Einkunftserzielungsabsicht für den entgeltlichen Teil grundsätzlich zu unterstellen, es sei denn, dass ein Ausnahmefall vorliegt, der für eine private Veranlassung der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung und gegen das Vorliegen einer Einkunftserzielungsabsicht spricht. Einen solchen Ausnahmefall, der eine Überschussprognose erforderlich macht, bildet die Wohnung in einem aufwändig gestalteten oder ausgestatteten Wohnhaus, deren besonderen Wohnwert die Marktmiete nicht angemessen berücksichtigt. Hier ist mit der v...