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Umsatztantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei summarischer Prüfung ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass es sich bei an einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer in der Schweiz ansässigen GmbH geleisteten Umsatztantiemen um Dividenden nach Art. 10 des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz handelt, da nach deutschem Recht verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen.