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Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
Die richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen einer verbrauchsteuerrechtlichen Verdachtsnachschau setzt voraus, dass konkrete, auf die zu durchsuchenden Räumlichkeiten bezogene Anhaltspunkte vorliegen, die auf einen Verstoß gegen Vorschriften oder Anordnungen hindeuten, deren Einhaltung durch die Steueraufsicht gesichert werden soll. Ein bloßer auf allgemeinen Erfahrungen der Behörde beruhender Verdacht reicht nicht aus. – Ein Pkw ist kein tauglicher Gegenstand einer im Rahmen der Steueraufsicht durchgeführten Nachschau gemäß § 210 Abs. 2 AO.