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Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
Die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung noch im vierten Jahr nach Entstehung der Erbschaftsteuerschuld bewirkt gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, dass die Festsetzungsfrist erst mit dem Ablauf des Jahrs beginnt, in dem die Erklärung abgegeben wird. Der zugleich erfüllte Tatbestand der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO wegen Kenntnis der Finanzbehörde von der Schenkung zieht nicht den Zeitpunkt des Fristbeginns vor, wenn außerdem die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ergeht.