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OFD Chemnitz 05.03.1996 S 2353 17 St 32

Lohnsteuer; | offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Anwendung der Kilometerpauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; Abschn. 38 Abs. 2 LStR)

Bei bestimmten beruflich veranlaßten Fahrten des AN, z. B. bei Dienstreisen und Fahrten bei einer Einsatzwechseltätigkeit, können nach Abschn. 38 Abs. 1 LStR als Kfz-Kosten die tatsächlichen Aufwendungen oder die pauschalen Kilometersätze gem. Abschn. 38 Abs. 2 LStR angesetzt werden. Die pauschalen Kilometersätze sind nach Abschn. 38 Abs. 2 Satz 7 LStR nicht anzusetzen, wenn sie im Einzelfall offensichtlich zu einer unzutreffenden Besteuerung führen würden. Nach Abschn. 38 Abs. 2 Satz 8 LStR kann dies z. B. in Betracht kommen, wenn bei einer Jahresfahrleistung von mehr als 40 000 km die pauschalen Kilometersätze die tatsächlichen Kilometerkosten offensichtlich übersteigen. Zutreffen wird das vorrangig bei älteren bzw. gebrauchten Fahrzeugen, bei denen der AfA-Anteil nicht mehr oder nur in geringer Höhe einzubeziehen ist. Der BFH bestätigte mit seinem Urt. v. (BStBl 1992 II 105) die Verwaltungsauffassung. ...

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