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Freigebige Zuwendung durch Zugewinnausgleichsforderung
Keine Schenkungsteuer bei „Güterstandsschaukel”, aber beim „fliegenden Zugewinnausgleich”
Eine Ausgleichszahlung für die Beendigung der Zugewinngemeinschaft während der Ehe unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Dies gilt nach dem NWB SAAAB-66993, selbst dann, wenn die Eheleute vereinbaren, dass unmittelbar nach Beendigung der vorigen Zugewinngemeinschaft eine neue begründet werden soll (sog. „Güterstandsschaukel”). Vorsicht ist jedoch aus ertragsteuerlicher Sicht geboten, wenn der Zugewinnausgleichsanspruch nicht in Geld beglichen wird, sondern Gegenstände unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung übertragen werden.
I. BFH: Keine freigebige Zuwendung bei gesetzlich entstehender Zugewinnausgleichsforderung
1. Sachverhalt
Die Eheleute F (Klägerin) und M schlossen 1991 einen Ehevertrag, in dem sie die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft mit Ablauf des Tages des Vertragsabschlusses vereinbarten; zugleich begründeten sie mit Beginn des auf den Vertragsschluss folgenden Tages erneut den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Den während der Dauer der Zugewinngemeinschaft bis zum Abschluss des Ehevertrags entstandenen und auszugleichenden Zugewinn berechneten die Ehegatten im Einzelnen und setzten einvernehmlich die Zugewinnausgleichsford...