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Aktiengesetz | Start der Aktionärsforumsverordnung
Die VO über das Aktionärsforum nach § 127a des Aktiengesetzes (Aktionärsforumsverordnung) v. ist im BGBl 2005 I S. 3193 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Das Aktionärsforum ist ausschließlich im Internet zugänglich und über die Internetseiten www.ebundesanzeiger.de, www.unternehmensregister.de und www.aktionärsforum.de erreichbar. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Webseite platzieren und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben.