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OLG Karlsruhe 30.11.1995 2 Ss 158/95

Steuerstrafrecht; | Anforderungen an befreiende Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Für eine strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 73 AO ist erforderlich, daß der Beschuldigte etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung über seine gesetzliche Mitwirkungspflichten hinausgehende und von der Ermittlungstätigkeit des Prüfers unabhängige wesentliche Beiträge leistet. Die bloße Anerkennung des Prüfungsergebnisses reicht hierfür nicht aus. Diese eine vorsätzliche Tatbegehung voraussetzenden Grundsätze können jedoch nicht generell auf die Fälle der leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. von § 378 AO übertragen werden. In Fällen der leichtfertigen Steuerverkürzung ist der Stpfl. i. d. R. gutgläubig und erlangt von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit seiner Angaben häufig erst durch die Prüfung der FinBeh Kenntnis. Hat der Stpfl. keine Möglichkeit mehr, zusätzliche Aufklärungsbeiträge zu leisten, son...

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