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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 128/04 EFG 2006 S. 149 Nr. 2

Gesetze: AO § 125

EU-Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides führt nicht zwingend zu dessen Nichtigkeit

Leitsatz

  1. Ein Verstoß gegen materielles Steuerrecht begründet i.d.R. keine Nichtigkeit. Auch eine Häufung von materiellen Rechtsfehlern macht den Bescheid nicht nichtig.

  2. Die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie führt allenfalls zur (Gemeinschafts)Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides, nicht aber zu dessen Nichtigkeit.

Fundstelle(n):
AO-StB 2006 S. 64 Nr. 3
DStRE 2006 S. 753 Nr. 12
EFG 2006 S. 149 Nr. 2
UStB 2006 S. 59 Nr. 3
NAAAB-71612

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.06.2005 - 5 K 128/04

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