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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2803/04 EFG 2006 S. 83 Nr. 2

Gesetze: AO § 34 Abs.1, AO § 69, AO § 191 Abs.1, EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1, InsO § 17 Abs. 2, InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 142

Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für innerhalb des Zeitraums von drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrages fällige Lohnsteuern

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht für Steuern, die innerhalb des Zeitraums von drei Monaten vor der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH fällig geworden sind; dies gilt auch für einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuern. Soweit in der Nichtentrichtung der Steuern in diesem Zeitraum eine Pflichtverletzung liegt, ist diese nicht kausal für einen entsprechenden Schaden des Fiskus, da der Insolvenzverwalter Zahlungen - wären sie geleistet worden -anfechten könnte.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 750 Nr. 12
EFG 2006 S. 83 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2006 S. 522
CAAAB-71607

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.10.2005 - 6 K 2803/04

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