Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für innerhalb des Zeitraums von drei Monaten vor Stellung des Insolvenzantrages fällige
Lohnsteuern
Leitsatz
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht für Steuern, die innerhalb des Zeitraums von drei Monaten vor der Stellung des
Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH fällig geworden sind; dies gilt auch für einbehaltene
und nicht abgeführte Lohnsteuern. Soweit in der Nichtentrichtung der Steuern in diesem Zeitraum eine Pflichtverletzung liegt,
ist diese nicht kausal für einen entsprechenden Schaden des Fiskus, da der Insolvenzverwalter Zahlungen - wären sie geleistet
worden -anfechten könnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 750 Nr. 12 EFG 2006 S. 83 Nr. 2 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2006 S. 522 CAAAB-71607
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.10.2005 - 6 K 2803/04
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