Die formwechselnde Umwandlung eines Vereins in eine GmbH stellt keine Vereinsauflösung dar und unterliegt insoweit nicht der
Schenkungsteuer
Leitsatz
Die Umwandlung eines als Inhaber einer Beteiligung fungierenden Familienvereins in eine GmbH kann nicht mit dem schenkungsteuerlichen
Tatbestand der Auflösung des Vereins unter Anfall seines Vermögens bei den Mitgliedern gleichgesetzt werden, da bei formwechselnder
Umwandlung weder ein Rechtsträgerwechsel noch ein echter Vermögensübergang erfolgen.
Eine planwidrige Regelungslücke, die die analoge Anwendung des Auflösungstatbestands auf den Fall des Formwechsels rechtfertigen
könnte, ist nicht erkennbar.
Die zeitliche Nähe der Umwandlung zum Steuerentstehungszeitpunkt des § 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (30-Jahres-Zeitraum) ist kein
ausreichender Anhaltspunkt für eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung; dies gilt zumindest dann, wenn wirtschaftliche Gründe
für dieses Vorgehen plausibel dargelegt werden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 57 Nr. 1 IAAAB-71605
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.10.2005 - 4 K 4929/03 Erb
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