Die Übertragung von GmbH-Anteilen zu einem Kaufpreis unterhalb des tatsächlichen Wertes stellt eine freigebige Zuwendung
i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar.
Bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften müssen für Zwecke der Schenkungsteuer beide Gesellschaften bei einer
Anteilsübertragung vor dem Verschmelzungsbeschluss wie operative Gesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren bewertet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBV-Kurznachricht Nr. 1/2006 S. 7 EFG 2005 S. 1969 Nr. 24 RAAAB-71599
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.06.2005 - 3 K 388/02
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