Auslegung eines zeitnah nach Ergehen eines Rückforderungsbescheides eingehenden Schreibens
behaupteter Verlust des Einspruchsschreibens auf dem Postweg
Wiedereinsetzung
Leitsatz
Geht nach Ergehen eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides zeitnah ein Schreiben ein und ergeben weitere Ermittlungen,
dass der Kindergeldberechtigte von einem Verlust des Einspruchsschreibens auf dem Postweg ausgeht, ist die Frage der Wiedereinsetzung
in dem Einspruchsverfahren gegen den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid zu klären. Das Schreiben ist nicht als Antrag
auf Änderung des bestandskräftigen Aufhebungsbescheides zu werten.
Fundstelle(n): WAAAB-71580
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Sächsisches FG, Urteil v. 19.05.2004 - 3 K 2672/02 (Kg)