Offenbare Unrichtigkeit bei unvollständiger Ausfüllung des Eingabewertbogens
Leitsatz
Zum Begriff der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO.
Ob Fehler bei Eintragungen in Eingabewertbögen für die automatische Datenverarbeitung rein mechanische Versehen sind oder
auf einem Rechts- oder Tatsachenirrtum beruhen können, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.
Fehler, die auf Irrtümern über den Ablauf des maschinellen Verfahrens, auf der Verwendung falscher Schlüsselzahlen oder auf
dem Übersehen notwendiger Eintragungen beruhen, sind als mechanische Versehen zu beurteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 504 Nr. 8 RAAAB-71573
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.03.2005 - 15 K 639/04
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