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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 555/00 EFG 2005 S. 1936 Nr. 24

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 22 Nr. 3

Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung

Leitsatz

  1. Vermittelt ein Stpfl. den Abschluss einer Lebensversicherung und erhält er dafür eine Provision, so erbringt er eine sonstige Leistung, die im Zeitpunkt des Zuflusses der Provision zu steuerpflichtigen Einnahmen führt.

  2. Die weitere Verwendung der Provision schließt die Einkünfteerzielungsabsicht nicht aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 19 Nr. 1
EFG 2005 S. 1936 Nr. 24
WAAAB-71567

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.01.2005 - 13 K 555/00

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