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Eigentümerähnliche Verwertungsbefugnis des wirtschaftlichen Erwerbers
Die Voraussetzungen für die Annahme einer Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund der Gewährung einer eigentümerähnlichen Verwertungsbefugnis sind im nachfolgenden Fall nicht erfüllt: Im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Geschäfts mit einem dem Leasinggeber als beherrschendem Kommanditisten verbundenen Leasingnehmer wurde ein durch Vormerkung gesichertes, erstmals nach 20 Jahren ausübbares Ankaufsrecht zum um die Abschreibungen geminderten Verkehrswert eingeräumt. Umbauten bedurften der Zustimmung des Leasinggebers, und dieser trug auch die Untergangsgefahr. Das hat das GE , Rev. eingelegt, Az. des BFH: II R 28/05, entschieden.