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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
Derzeit ist vor dem EuGH das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren, wie es bis 2001 allgemein zur Anwendung kam, streitig. Danach wurde die Einkommensteuer auf Dividendeneinkünfte durch eine Gutschrift in Höhe der zuvor bei der Gesellschaft erhobenen Körperschaftsteuer auf die entsprechenden Einkünfte zur Vermeidung der Doppelbelastung gemildert. Allerdings blieb die Anrechnung und so die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf inländische Dividenden beschränkt. Folglich wurden die Bezieher von Dividenden aus dem Ausland doppelt belastet: Ertragbesteuerung bei der Gesellschaft im Ausland und ungemilderte Einkommensteuer auf die Dividenden im Inland. Hiergegen wandten sich Erben des inzwischen verstorbenen Heinz Meilicke, der noch zu Lebzeiten Dividenden von niederländischen und dänisch...