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Einkommensteuer; | Vermietung an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (§§ 12, 21 Abs. 1 EStG)
Mit seiner nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung v. - IX R 100/93 hat der BFH für den Fall entschieden, daß Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung leben, die einem von ihnen gehört, dieser seine Wohnung nicht steuerrechtlich wirksam zur Hälfte dem anderen vermieten kann. Der BFH führt aus, daß ein Mietvertrag über einen Teil der Wohnung des Partners, in der beide Partner gemeinsam wohnen, jedenfalls steuerrechtlich ins Leere geht, solange die Lebensgemeinschaft besteht; die als ,,Mietzins'' erklärten Zahlungen stellen Beiträge zur gemeinsamen Haushaltsführung dar, ein WK-Abzug ist nicht möglich.