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BFH 31.05.2005 I R 103/04, StuB 22/2005 S. 986

Widerlegung der Zugangsvermutung bei fehlendem Fristenkontrollbuch

Bestreitet ein StB, den Steuerbescheid eines Mandanten erhalten zu haben, ist die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 auch dann widerlegt, wenn er kein Fristenkontrollbuch führt, sofern nicht weitere Indizien für den Zugang des Bescheids sprechen.NWB VAAAB-58224

Praxishinweise: Das fehlende Posteingangs- bzw. Fristenkontrollbuch stellt einen Organisationsmangel dar und führt allenfalls zu einer Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Das Fehlen entbindet das FA aber nicht von der Nachweispflicht für den Zugang eines Bescheids/einer Verfügung. Dieser Nachweis ist stets durch einen Indizienbeweis zu führen. Auf ei- S. 987nen bloßen Anscheinsbeweis (= typischer Geschehensablauf) kann der Zugangsnachweis nicht gestützt werden.

– erl –

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