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Einkommen-/Lohnsteuer | Kein Zufluss von Arbeitslohn durch Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Zusatzversorgungskasse
Leistet der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Schließung des Umlagesystems Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse, fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu (Bezug: § 8 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 LStDV).▶NWB MAAAB-67526
▶Praxishinweise: Durch die Umstellung der Zukunftssicherung von der Umlagefinanzierung zu einer kapitalgedeckten Beitragsfinanzierung erhält der Arbeitnehmer keine zusätzliche (neue) Versorgungsanwartschaft. Die Ausgaben des Arbeitgebers zum Ausgleich eines umstellungsbedingten Fehlbetrags können deshalb zu keinem Vorteil beim Arbeitnehmer führen. Ein solcher geldwerter Vorteil wäre aber für die Annahme von Arbeitslohn erforderlich.