Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Techno”-Veranstaltung als steuerbegünstigtes Konzert
Konzerte i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sind Aufführungen von Musikstücken, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Hingegen ist das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert. Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player „Instrumente” sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden. Eine „Techno”-Veranstaltung kann ein Konzert i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sein.