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Wechsel der AfA-Methode bei Gebäuden
Kein Zwang zum Übergang zur linearen AfA
Nach der Entscheidung des , kann ein Steuerpflichtiger, der ein Gebäude zunächst zu Wohnzwecken und anschließend zu fremdbetrieblichen Zwecken vermietet, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, weiterhin eine degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG beanspruchen.
Willkürlicher Wechsel der AfA-Methode nicht zulässig
Bei fremdvermieteten Gebäuden im Privatvermögen kann der Steuerpflichtige zwischen dem Ansatz einer linearen und einer degressiven AfA wählen. Nach der einmal getroffenen Wahl für die AfA ist der spätere Wechsel zu einer anderen AfA-Methode grundsätzlich ausgeschlossen. Um einen willkürlichen Wechsel handelt es sich jedoch nicht, wenn in Folge einer Nutzungsänderung das Gebäude von einem bestimmten Zeitpunkt an nicht mehr die Voraussetzungen für die in der Vergangenheit angewandten AfA-Bestimmungen erfüllt. Die Frage, nach welcher AfA-Methode nach einem Wechsel in der Nutzungsart abgeschrieben werden muss, wurde von der Rechtsprechung, Literatur und der Finanzverwaltung bisher jedoch nicht einheitlich beantwortet. S. 8
Wechsel innerhalb der degressiven AfA-Methode
Die Finanzverwaltung vertritt in R 44 Abs. 8 Satz 2 2. Halbsatz EStR die Ansicht, dass in Fallges...