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Besteuerung von Kapitaleinkünften
BFH erklärt Besteuerung seit 1994 für verfassungsgemäß
Die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt der BFH in seinem Urteil v. - VIII R 90/04. Die jetzt veröffentlichte Entscheidung dreht sich zwar um die Besteuerung von Zinsen. Die Problematik ist jedoch ähnlich wie bei der Spekulationsteuer. In beiden Fällen geht es darum, ob der Gesetzgeber in der Lage war und ist, die Besteuerung von Kapitalerträgen gleichmäßig bei allen Bürgern sicherzustellen. Eine Entscheidung zur Spekulationsteuer ab 1999 steht noch aus. Der IX. Senat des BFH wird darüber noch in diesem Jahr verhandeln.
Verfassungswidrigkeit bei Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg
In seinen Urteilen zur Zinsbesteuerung vor 1993 sowie zur Besteuerung von Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren hat das BVerfG dargelegt, dass die gesetzliche Besteuerungsgrundlage verfassungswidrig sein kann, wenn „die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt wird (so genanntes strukturelles Vollzugsdefizit)”. Prinzipiell verfehlt wird die Gleichheit im Belastungserfolg, wenn der Besteuer...