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Verwaltungsrecht | Keine Umdiplomierung aufgrund des Einigungsvertrags
Der 1990 zwischen der Bundesrepublik und der DDR geschlossene Einigungsvertrag gewährt keinen Anspruch auf Umwandlung in der DDR erworbener Diplomgrade (hier: von „Diplom-Ökonom” in „Diplom-Kauffrau”). Vielmehr sieht der Vertrag vor, dass die bisher erworbenen Grade und Titel weitergeführt werden dürfen, wobei auf Antrag ihrer Inhaber die Gleichwertigkeit der jeweils zugrunde liegenden Prüfungen festzustellen ist ().