Steuerliche Behandlung von in Deutschland ansässigen Berufskraftfahrern mit luxemburgischem Arbeitgeber nach dem DBA Luxemburg
Die Verständigungsvereinbarung mit der Luxemburgischen Finanzverwaltung zu der steuerlichen Behandlung von Berufskraftfahren nach dem deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommen wurde mit IV B 6 – S 1301 LUX – 5/05 (BStBl 2005 I S. 696) übersandt.
Nach abgestimmter Auffassung auf Bund/Länderebene ist die Vereinbarung – über den Wortlaut der Vereinbarung hinaus – auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Ein entsprechender Hinweis zur zeitlichen Anwendung wurde auch bei der Einstellung der Verständigungsvereinbarung in die EStG-Kartei NRW DBA Luxemburg Karte 4 aufgenommen.
OFD Münster v. - S 1301 - 51 - St 45 - 32
Fundstelle(n):
HAAAB-71170