BMF - IV A 6 - S 7160 a - 67/05

Begriff der Vermittlung in § 4 UStG;  – zur Steuerbefreiung für die Vermittlung von Krediten nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG

Bezug: BStBl 2003 II S. 958 BStBl 2005 I S. 711

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im o.g. enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis auf weiteres verlängert.

Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen – als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom BFH in dem o.g. Urteil geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

BMF v. - IV A 6 - S 7160 a - 67/05

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
XAAAB-71075