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FG Münster Urteil v. - 3 K 4930/03 Erb EFG 2006 S. 129 Nr. 2

Gesetze: AO 1977 § 170 Abs 5 Nr 2, AO 1977 § 170 Abs 2 Nr 1

Verfahren:

Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung bei Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung

Leitsatz

1) Die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung noch im vierten Jahr nach Entstehung der Erbschaftsteuerschuld bewirkt gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, dass die Festsetzungsfrist erst mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Erklärung abgegeben wird.

2) Der zugleich erfüllte Tatbestand der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO wegen Kenntnis der Finanzbehörde von der Schenkung zieht nicht den Zeitpunkt des Fristbeginns vor, wenn außerdem die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ergeht.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 129 Nr. 2
XAAAB-71010

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FG Münster, Urteil v. 24.06.2004 - 3 K 4930/03 Erb

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