Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung bei Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
Leitsatz
1) Die Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung noch im vierten Jahr nach Entstehung der Erbschaftsteuerschuld
bewirkt gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, dass die Festsetzungsfrist erst mit dem Ablauf des Jahres beginnt, in dem die Erklärung
abgegeben wird.
2) Der zugleich erfüllte Tatbestand der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO wegen Kenntnis der Finanzbehörde von der
Schenkung zieht nicht den Zeitpunkt des Fristbeginns vor, wenn außerdem die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung
ergeht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 129 Nr. 2 XAAAB-71010
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FG Münster, Urteil v. 24.06.2004 - 3 K 4930/03 Erb
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