1. Auch bei Darlehensvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen (hier für die Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch
den Darlehensnehmer) können Zinszahlungen grundsätzlich im Wege der Schuldumwandlung (Novation) erfolgen, indem Gläubiger
und Schuldner vereinbaren, dass die alte Schuld (Zinsschuld) in eine neue Schuld (Darlehensschuld) umgewandelt wird.
2. Besteht bei einer solchen Gestaltung nur eine von der Kündigung des Darlehens abhängige Tilgungsbestimmung, können die
Vertragsparteien mangels tatsächlicher Zahlungsflüsse auf nicht absehbare Zeit offen halten, ob sie ernsthaft eine Verzinsung
durchführen werden oder ob sie nur ein zinsloses Darlehen bzw. sogar eine Schenkung der Darlehenssumme verschleiern wollten.
Ein Abzug von Schuldzinsen für dieses Darlehen als Werbungskosten kommt in diesem Fall nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2006 S. 57 Nr. 3 EFG 2006 S. 102 Nr. 2 SAAAB-71003
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