Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Durchschnittsätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (§ 24 UStG)
Durch das Gesetz zur Änderung des UStG v. (BGBl I 526) wird das UStG i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl I 565, 1160), zuletzt geändert durch Art. 12 JStErgG 1996 v. (BGBl I 1959), wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 Nr. 3 und Satz 3 werden jeweils die Worte ,,neun vom Hundert'' durch die Worte ,,neuneinhalb vom Hundert'' ersetzt. Das Gesetz ist am in Kraft getreten.