Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IAS 38 – gegenwärtige Regelungen und geplante Änderungen: Ein Beispiel für die Polarität von Vollständigkeitsprinzip und Objektivierungsprinzip (Zusammenfassung)
Die IFRS gelten – ebenso wie die US-GAAP – den handelsrechtlichen Regelungen unter dem Gesichtspunkt der Transparenz gemeinhin als überlegen. Diese These soll am Beispiel der Abbildung immaterieller Werte überprüft werden, da diese aufgrund ihrer Eigenschaften den Gegensatz zwischen Objektivierung und prospektiver Abbildung der wirtschaftlichen Wirklichkeit in besonderer Weise vor Augen führen. Dazu behandelt der vorliegende Beitrag die Abbildung immaterieller Vermögenswerte unter dem Regime der IFRS dem Grunde nach und nimmt am Ende eine zusammenfassende Gegenüberstellung mit den entsprechenden handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vor. Dabei zeigt sich, daß die Behandlung immaterieller Werte nach internationalen Normen im Vergleich zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung insbesondere bei selbst erstellten immateriellen Gütern zu einer unterschiedlichen Handhabung führt und mit einer erheblichen Ausweitung der Ermessensspielräume bei der bilanziellen Abbildung einhergeht.
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Fundstelle(n):
BFuP 4/2003 Seite 397
IAAAB-70899