BFuP Nr. 2 vom Seite 117

Going Private als Corporate Governance-Transaktion (Zusammenfassung)

Dr. Hans-Peter Burghof und Dipl.-Kfm. Dirk Schilling

Ein Going Private verändert das unter dem Schlagwort der Corporate Governance zu fassende Verhältnis zwischen Eigentümern und Managern in grundlegender Weise. Das Unternehmen wird der Kontrolle durch die Kapitalmärkte entzogen, und das Eigentum wird in den Händen weniger Eigentümer konzentriert. Nach dem seit Anfang 2002 gültigen deutschen Aktienrecht kann diese Konzentration durch einen erzwungenen Ausschluß von Minderheitsaktionären (Squeeze out) forciert werden. In einer ökonomischen Bewertung des going private ist zu unterscheiden zwischen einem going private zur einmaligen Überwindung von Widerständen gegen wertsteigernde Veränderungen der Kapital- und Eigentümerstruktur, und einem auf Dauer angelegten Going Private aufgrund veränderter Wachstumsperspektiven des Unternehmens, die eine Börsennotierung nun nicht mehr vorteilhaft erscheinen lassen. Im ersten Fall ist zu prüfen, ob ein going private tatsächlich die Transaktionsform mit den minimalen Kosten zur Umsetzung der angestrebten Maßnahme ist, oder ob es nur aufgrund der damit verbundenen Umverteilungseffekte präferiert wird. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung der Möglichkeit eines Squeeze out.

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Fundstelle(n):
BFuP 2/2003 Seite 117
LAAAB-70885

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