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Einkommensteuer; | hälftiger Kinderfreibetrag bei Freistellung von der Unterhaltsverpflichtung gegen Entgelt (§ 32 Abs. 6 Satz 4 EStG)
Für den Fall, daß ein Elternteil den anderen Elternteil von der Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem gemeinsamen Kind gegen ein - den geschätzten Unterhaltsansprüchen des Kindes entsprechendes - Entgelt freistellt und dann (auch) den vollen Kindesunterhalt bestreitet, hat der entschieden, daß darin gleichzeitig eine Unterhaltserfüllung des freigestellten Elternteils liegt mit der Folge, daß der freigestellte Elternteil seinen Anspruch auf einen (halben) Kinderfreibetrag behält.