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BFH 16.01.1996 IX R 13/92
Einkommensteuer; | Mietverhältnis mit dem geschiedenen Ehegatten unter Verrechnung von Miete und Unterhalt (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 42 AO)
Schließt der Stpfl. mit seinem geschiedenen Ehegatten einen Mietvertrag ab und erfolgt eine Verrechnung der Miete mit dem geschuldeten Barunterhalt, so liegt darin nach den Ausführungen des grds. kein Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO.