BFuP Nr. 4 vom Seite 348

Die notwendige Steuerung von Qualität und Effizienz nach nichtmarktlichen Kriterien und Verfahren (Zusammenfassung)

Dr. Jürgen Kellermeier

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter sind erstens zum wirtschaftlichen Umgang mit Gebühren verpflichtet und müssen zweitens mit ihren Programmen im Wettbewerb des Dualen Systems standzuhalten. Letzteres schreiben Urteile des Bundesverfassungsgerichts vor. Daraus folgt jedoch nicht, daß Einschaltquoten einziger Maßstab für Konkurrenzfähigkeit öffentlich-rechtlicher Programme sind. Jede Kosten-Nutzen-Analyse für öffentlich-rechtliche Programme muß auch den Aspekt der gesellschaftlichen und kulturellen Funktion dieser Programme einbeziehen. Der NDR löst den unweigerlich auftretenden Zielkonflikt zwischen den Vorstellungen der Programmverantwortlichen über optimale Programmproduktionen einerseits und der Notwendigkeit des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes andererseits durch das sogenannte "Vier-Augen-Prinzip".

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Fundstelle(n):
BFuP 4/2001 Seite 348
NWB TAAAB-70826