Zwischenberichterstattung (Zusammenfassung)
Die börsenrechtlichen Anforderungen an die Zwischenberichterstattung blieben bisher weit hinter denen an die internationale Zwischenberichtspublizität zurück. Mit der Aufnahme der Zwischenberichterstattung in sein Arbeitsprogramm hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) der gestiegenen Bedeutung dieses Publizitätsinstruments für die Kapitalmarktteilnehmer Rechnung getragen und die Initiative ergriffen, bestehende Regelungslücken zu internationalen Regeln zu schließen. Zum Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 6 sind zahlreiche, im wesentlichen zustimmende Stellungnahmen eingegangen. Mit der Verabschiedung des endgültigen Textes ist Anfang 2001 zu rechnen.
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Fundstelle(n):
BFuP 1/2002 Seite 1
NAAAB-70802