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Urlaubsrecht; | Urlaubsabgeltung und Arbeitsunfähigkeit (§ 7 BUrlG)
Abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Abgeltungsanspruch als Ersatz für den Urlaubsanspruch an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie der Urlaubsanspruch. Er setzt voraus, daß der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde. Das trifft nicht zu, wenn ein Arbeitnehmer fortdauernd bis zum Ende des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt ist (Bestätigung der st. Rspr. des BAG, zuletzt Urt. v. - 9 AZR 664/93, NWB EN-Nr. 170/95). Ist der Abgeltungsanspruch erfüllbar, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines dem Urlaubsentgelt entsprechenden Betrags ().