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Erschließungsbeitragsrecht; | unbefahrbare Wohnwege (§ 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
Die Beantwortung der Frage, ob eine von einem unbefahrbaren Wohnweg abzweigende unbefahrbare Verkehrsanlage mit einer - in Nordrhein-Westfalen - nicht weiter als 50 m von der nächsten befahrbaren Straße entfernten Teilstrecke Bestandteil des Wohnwegs ist, richtet sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - nach dem durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägten Erscheinungsbild. Gegen die von § 242 Abs. 4 Satz 1 BauGB angeordnete Rückwirkung bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Ein Grundstück, das an eine Anbaustraße und an einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, wird durch diesen Wohnweg i. S. des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen, sofern das Bebauungsrecht eine Erreichbarkeit in Form einer nur fußläufigen Zugänglichkeit für die Bebau...