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PiR Nr. 6 vom Seite 83

Zweifelsfragen bei der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital bei Personenhandelsgesellschaften nach IFRS

Dipl.-Finw., Dipl.-Kfm. WP/StB Ralf Berger, Dipl.-Ök. WP/StB Holger Grünewald und Dipl.-Kfm. WP/StB Susanne Kolb, alle Düsseldorf

I. Problemstellung

Ende Dezember 2003 hat das IASB die Neufassung des IAS 32Financial Instruments: Disclosure and Presentation”, in dem insbesondere die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital geregelt ist, verabschiedet. Nach der neugefassten Definition von Eigenkapital führt die Verpflichtung zur Rückzahlung eines Finanzinstruments unausweichlich zu dessen Klassifizierung als Fremdkapital. Diese Konzeption steht im Gegensatz zur handelsrechtlichen Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital, die anhand der Kriterien der Verrechenbarkeit mit Verlusten und der Nachrangigkeit gegenüber allen Gläubigeransprüchen im Insolvenz- oder Liquidationsfall vorgenommen wird.

Das gesetzlich normierte Kündigungsrecht der Gesellschafter einer deutschen Personenhandelsgesellschaft hat die Entstehung von (bedingten) Abfindungsverpflichtungen der Gesellschaft zur Folge. Eine Interpretation des gesetzlichen Kündigungsrechts als vertragliches i. S. von IAS 32 führt zur Bilanzierung von Gesellschafter-Einlagen und darüber hinausgehenden potenziellen Abfindungsverpflichtungen als Fremdkapital. Die hieraus resultierende Bewertung zum fair value nach IAS 39 führt – abhängig von der jeweiligen gesellschaftsvertraglichen...

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