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Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten (§§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1a UStG)
Der Unternehmer kann sich für den Vorsteuerabzug aus Kosten für Reisen seines Personals, soweit es sich um Übernachtungskosten handelt, unmittelbar auf Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG berufen. Der Ausschluss dieser Ausgaben vom Vorsteuerabzugsrecht nach § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG ist insoweit unanwendbar (). Eine Vorlage an das BVerfG ist nicht erforderlich, weil der Senat § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG nicht für verfassungswidrig hält. Der Senat übt mit der (teilweisen) Nichtanwendung des § 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG lediglich die vom BVerfG für verfassungskonform beurteilte Befugnis zur vorrangigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts gegenüber unzutreffend umgesetztem innerstaatlichem Recht aus. Da die Richtlinie 77/388/EWG durch die Zustimmung der Bundesrepublik zu den Gemeinschaftsverträgen Bestandteil des Bundesrechts ist und unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugen...