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BBKM 4/2005 S. 89

Kein Verbraucherschutz für Existenzgründer

Klauseln in Geschäftsraummietverträgen können nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) unter Umständen unwirksam sein. Der Prüfungsmaßstab richtet sich grundsätzlich danach, ob die konkrete Klausel gegenüber einem Unternehmer oder einem Verbraucher verwendet wird. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Wird der Geschäftsraummietvertrag von einem Unternehmer geschlossen, unterliegen die Klauseln weniger einschneidenden gesetzlichen Regelungen als bei einem Verbraucher. Der BGH hat nun geklärt, in welche Gruppe ein Existenzgründer einzuordnen ist (Beschluss vom – III ZB 36/04, NZM 2005 S. 342)...