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BBB 4/2005 S. 105

Arbeitgeber darf Versicherung auswählen

In einem Kostenbeschluss vom 19. 7. 2005 – 3 AZR 502/04 (A) hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber das Versicherungsunternehmen für betriebliche Direktversicherungen alleine auswählen kann. In dem Streit um die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ging es um Folgendes: Ein Mitarbeiter eines Technikunternehmens hatte von seinem Arbeitgeber verlangt, seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung bei einem bestimmten Versicherer erfüllen zu dürfen. Er habe dort ein günstiges Angebot erhalten. Der Arbeitgeber lehnte dies ab und bot stattdessen einen Vertrag im Rahmen einer bereits bestehenden Gruppenversicherung. Der Mitarbeiter unterlag daraufhin in den beiden unteren Instanzen und stimmte schließlich der Gruppenversicherung zu.

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