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BMF 20.10.2005 IV B 7 - S 2742 a - 43/05, BBK 23/2005 S. 4554

Bescheinigung zur Vermeidung von vGA durch § 8a KStG

Das BMF hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband deutscher Banken eine Bescheinigung entworfen, mit der ein Kreditnehmer Auskunft über die der Kapitalgesellschaft gewährten Sicherheiten geben kann (Gegenbeweis).

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