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BMF 20.10.2005 IV B 7 - S 2742 a - 43/05, BBK 23/2005 S. 4554

Bescheinigung zur Vermeidung von vGA durch § 8a KStG

Das BMF hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband deutscher Banken eine Bescheinigung entworfen, mit der ein Kreditnehmer Auskunft über die der Kapitalgesellschaft gewährten Sicherheiten geben kann (Gegenbeweis).

BBK F. 10 S. 723

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