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OFD Münster 21.10.2005 , BBK 23/2005 S. 4553

Ertragsteuerliche Behandlung von Verbindlichkeiten bei der Unternehmensinsolvenz

In ihrer Kurzinfo vom erläutert die OFD Münster, wann Verbindlichkeiten Gewinn erhöhend auszubuchen sind, wenn über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Eine Verbindlichkeit ist auszubuchen, wenn eine Schuld im Rahmen des Insolvenzverfahrens tatsächlich erlischt. Dies ist der Fall,

  • wenn ein Gläubiger wirksam auf seine Forderung verzichtet. Bei einem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht wird i. d. R. in Höhe des noch werthaltigen Teils der Forderung eine verdeckte Einlage anzunehmen sein (vgl. auch , BStBl 2003 I S. 648);

  • soweit nach rechtskräftiger Bestätigung des keine abweichenden Regelungen enthaltenden Insolvenzplanes durch das Gericht die Forderungen nachrangiger ...

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