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Allgemeine Wirtschaftsfragen; | Drittes Euro-Einführungsgesetz
Das Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz - 3. EuroEG) v. ist im BGBl I S. 2402 verkündet worden und tritt im wesentlichen am in Kraft. Der wichtigste Inhalt des Gesetzes ergibt sich aus dessen Artikel 1, der das Gesetz über die Beendigung der Zahlungsmitteleigenschaft der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen beinhaltet. Diese Banknoten und Münzen verlieren mit Ablauf des ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Art. 2 des Gesetzes (Münzgesetz) enthält Vorschriften über die Ausprägung und die Inverkehrbringung deutscher Euro-Münzen.