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Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit
Auswirkungen eventuell auch für Versteuerung des Firmenwagens
In mehreren Entscheidungen hat der BFH dieses Jahr zu Werbungskosten und steuerfreien Erstattungen durch den Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit so genannter Einsatzwechseltätigkeit Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hat sich nun mit einem BMF-Schreiben zur Anwendbarkeit dieser Entscheidungen geäußert. Auch wenn dieses Schreiben sich der Überschrift nach nur auf den Werbungskostenabzug und den Ersatz von Aufwendungen durch den Arbeitgeber bezieht, kann es unter Umständen auch Auswirkungen auf andere Aspekte – insbesondere auf die Versteuerung von Firmenwagen – haben.
Definition regelmäßige Arbeitsstätte
Eine regelmäßige Arbeitsstätte ist nach R 37 Abs. 2 LStR „der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten Tätigkeit des Arbeitnehmers”. Der Arbeitnehmer muss nach Satz 2 der Regelung dort zumindest einen Teil der ihm insgesamt übertragenen Arbeiten verrichten. Nach Satz 3 schließlich kann ohne weitere Ermittlungen davon ausgegangen werden, dass der Betrieb eine regelmäßige Arbeitsstätte darstellt, wenn der Arbeitnehmer dort mindestens 20 v. H. seiner Arbeitszeit oder durchschnittlich einen Tag je Woche tätig wird.
In zwei Entscheidungen v. - VI R 16/04 und VI...